Der Honorarvertrag ähnelt in seinen Eigenschaften dem Vertrag über eine freie Mitarbeit. Er kann entweder sachbezogen oder dienstleistungsbezogen sein. Ersteres sieht eine Erfüllung einer klar definierten Aufgabe vor, letzteres die Erbringung einer Dienstleistung, die durchaus über einen längeren Zeitraum erbracht werden kann. Üblich sind solche Verträge beispielsweise für Business Consultants, auch Journalisten arbeiten häufig auf Honorarbasis.
Im Gegensatz zu den anderen Verträgen im Arbeitsrecht sieht der Honorarvertrag vor, dass der Mitarbeiter nicht fest angestellt, nicht weisungsgebunden ist. Das heißt, er erhält lediglich das im Honorarvertrag vereinbarte Gehalt, welches die beiden Vertragsparteien frei bestimmen können. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, keinen bezahlten Urlaub gewähren und auch keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle leisen.
Rechtliche Grundlagen beim Honorarvertrag
Das Gehalt im Honorarvertrag kann frei vereinbart werden, einzelne Passagen sollten aber vorher mit einem Rechtsanwalt geklärt werden. Dabei entscheiden Auftraggeber und -nehmer, welches Gehalt sie für angemessen erachten. Auch die Versicherung ist ein wichtiger Punkt. Generell gilt der Auftragnehmer nicht als Mitarbeiter im eigentlichen Sinne, so dass keine Sozialversicherungsabgaben für diesen zu entrichten sind. Sogar die Steuern beim Honorarvertrag zählen zu den Punkten, für die der Auftragnehmer sich alleine verantwortlich zeichnet.
Weiterhin muss dem Mitarbeiter, mit dem ein Honorarvertrag abgeschlossen wurde, kein bezahlter Urlaub gewährt werden. Sofern der Mitarbeiter seinen Urlaub planen möchte, muss er sich grundsätzlich nicht an die betrieblichen Belange des Auftraggebers halten.
Honorarvertrag birgt Risiken
Dennoch sollte der Honorarvertrag nicht leichtfertig abgeschlossen werden, denn er birgt einige Risiken, vorwiegend für den Auftraggeber. Wird bei der Durchführung des Honorarvertrags nicht explizit darauf geachtet, dass der Mitarbeiter nicht wie ein fester Mitarbeiter behandelt wird, kann es passieren, dass er als eben solcher angesehen wird. Dann können Sozialversicherungsbeiträge vom Auftraggeber nachgefordert werden. Ferner greift in diesem Fall der für das Unternehmen gültige Tarifvertrag und es besteht auch ein Kündigungsschutz.
Aus diesem Grund sollten sich alle Vertragsparteien dahingehend absichern, dass der Honorarvertrag das richtige Mittel ist, um eine Zusammenarbeit vertraglich zu begründen. In erster Linie muss der Mitarbeiter dafür sorgen, dass er nicht nur für einen Auftraggeber arbeitet oder zu stark von diesem abhängig ist.