Das Tarifgehalt wird im so genannten Lohn- oder Gehaltstarifvertrag geregelt. Dieser ist eine Sonderform des Tarifvertrages, der oft als Manteltarifvertrag bezeichnet wird. Er regelt unter anderem das Weihnachtsgeld, Zuschüsse und Zulagen, die Verfahrensweise bei Urlaub und Krankheit von Mitarbeitern und so weiter.
Im Lohn- oder Gehaltstarifvertrag werden dagegen Tarifgehalt und Tariflohn festgelegt. Dabei werden verschiedene Lohngruppen gebildet, denen jeweils Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Tätigkeiten zugeordnet werden. Außerdem können Abweichungen durch die Betriebszugehörigkeit, die Berufserfahrung, sowie Ortsklassen entstehen.
Das Tarifgehalt wird dabei mit Hilfe des Ecklohns ermittelt. Eine der Lohngruppen wird dabei zum Ecklohn erklärt, an ihr lassen sich alle anderen Löhne und Gehälter ermitteln. Dabei sind Abweichungen sowohl nach oben, als auch nach unten durchaus möglich. Das Tarifgehalt stellt in diesem Zusammenhang gleichfalls eine Art Mindestlohn dar. Denn sofern der Tarifvertrag für eine Tätigkeit vorgeschrieben ist, darf das Tarifgehalt beziehungsweise der Tariflohn nicht unterschritten werden. Eine Überschreitung ist allerdings denkbar. Sie wird jedoch gerade in großen Unternehmen eher selten angewendet, ist doch das Tarifgehalt die Möglichkeit, alle Arbeitnehmer fair zu behandeln.
Das Tarifgehalt wird dabei in der Regel als monatliches, festes Gehalt festgelegt, so dass es unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage im Monat ist. Der Tariflohn steht im Gegensatz zum Tarifgehalt und setzt in der Regel einen Stundenlohn fest. Dieser kann je nach tatsächlicher Arbeitszeit innerhalb eines Monats schwanken. Wird die Arbeitszeit, die laut Manteltarifvertrag festgelegt wurde, überschritten, so werden die Mehrarbeitsstunden entweder vergütet, so dass sich das Tarifgehalt erhöht, oder sie werden auf einem Arbeitszeitkonto verrechnet.