Der Stundenlohn als Grundlage für das Abrechnungssystem beim Arbeitsentgelt ist heute fast so weit verbreitet wie das Monatsgehalt. Der große Unterschied zum Monatsgehalt findet sich beim Stundenlohn in der Berechnung. Hierbei werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zugrunde gelegt.
Das heißt, Mitarbeiter, die für sechs Stunden eingestellt sind, erhalten den Stundenlohn für acht Stunden, wenn sie denn acht Stunden gearbeitet haben. Erhalten sie nur die Arbeit für vier Stunden, werden auch nur vier Stunden bezahlt. Damit ist der Stundenlohn keine feste Größe, wie es beim festen Monatsgehalt der Fall ist, sondern er kann monatlich variieren.
Beeinflusst wird die gesamte monatliche Auszahlung, die auf Basis des Stundenlohns berechnet wird, durch die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage sowie der wirklich geleisteten Arbeit. Ein Monat mit 28 Tagen wird demzufolge einen geringeren Lohn als der Monat mit 31 Tagen aufweisen. Der Stundenlohn selbst ist dabei eine feste Größe, die entweder beim Abschluss des Vertrages vereinbart werden kann oder durch einen Tarifvertrag vorgegeben ist. Für jede geleistete Arbeitsstunde wird der vereinbarte Stundenlohn bezahlt.
Vorteile beim Stundenlohn für Arbeitnehmer sind darin zu sehen, dass geleistete Überstunden oftmals direkt mit verrechnet und nicht erst auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt werden. Für den Arbeitgeber bedeutet der Stundenlohn allerdings einen erhöhten Aufwand, denn die tatsächlich abgeleisteten Stunden müssen nachgewiesen werden. Hierfür kommen Stundenzettel zum Einsatz, häufiger heute aber Zeiterfassungssysteme, die eine Weiterführung der einst bekannten Stechuhren darstellen. Die Investition in derartige Zeiterfassungssysteme ist vergleichsweise hoch, so dass sie sich in der Regel nur für größere Unternehmen eignen. Dennoch ist der Stundenlohn für viele Arbeitgeber noch immer das Mittel der Wahl zur Abrechnung.