Das Monatsgehalt ist heute die bekannteste Form des Einkommens. Es wird bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrags vereinbart und schriftlich im zugrunde liegenden Arbeitsvertrag festgehalten. Die Besonderheit beim Monatsgehalt besteht darin, dass es sich um eine feste Größe handelt. Diese ist sowohl für den Arbeitgeber wie auch den Arbeitnehmer sehr gut plan- und kalkulierbar.
Beim Monatsgehalt erfolgt die immer gleich bleibende Auszahlung des vereinbarten Betrages, unabhängig davon, ob der Monat nun 28 oder 31 Tage hat und wie viele Tage des Monats auf Wochenenden, Feiertage und andere freie Tage fallen. Für den Mitarbeiter bietet das Monatsgehalt den Vorteil, dass er genau weiß, welcher Betrag am Ende des Monats zur Auszahlung kommt. Dementsprechend kann er Verpflichtungen eingehen, wie etwa die Anmietung einer Wohnung oder den Abschluss eines Kredits.
Auch für den Arbeitgeber stellt die gleichbleibende Gehaltszahlung einen Vorteil dar, lassen sich so die betrieblichen Kosten doch besonders gut abschätzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Monatsgehalt, im Vergleich zum Lohn, eine höhere Planbarkeit für alle Parteien mit sich bringt. Darüber hinaus gibt es ein gewisses Maß an Sicherheit. Die Höhe des Gehalts kann dabei nur verändert werden, wenn eine Gehaltsverhandlung vorausgeht oder eine tarifliche Vereinbarung getroffen wird. Andernfalls bleibt das Gehalt, sofern der Mitarbeiter stets den gleichen Job erledigt, auch über viele Jahre hinweg oftmals gleich hoch. Ein verbessertes Einkommen, zum Beispiel durch die Ableistung von Überstunden, ist beim Monatsgehalt nicht vorgesehen. In der Regel wird hier ein Arbeitszeitkonto geführt, auf welchem Überstunden, aber auch Minusstunden miteinander verrechnet werden.