Studium neben dem Beruf. Foto: StartupStockPhotos / pixabay.com
Ein Studienabschluss bildet mittlerweile in vielen Branchen die Grundvoraussetzung für einen beruflichen Aufstieg. Beförderungen sind zwar auch ohne Bachelor, Master oder Diplom möglich, diese Abschlüsse verbessern jedoch die Karriere-Chancen erheblich. Für Arbeitnehmer bietet ein berufsbegleitendes Fernstudium die ideale Gelegenheit, sich nebenberuflich für eine höhere Position zu qualifizieren. Mit der richtigen Strategie lässt sich der Arbeitgeber sogar dafür überzeugen, sich an den Kosten für die Weiterbildung zu beteiligen oder Sie anderweitig zu unterstützen.
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Worauf muss man sich bei einem Fernstudium einstellen?
Ein nebenberufliches Fernstudium bietet die Möglichkeit, zeit- und ortsunabhängig zu lernen und das Studium so optimal auf den Berufsalltag abzustimmen. Die Teilnahme an einem Fernstudiengang ist jedoch meist mit großen Zeiteinbußen im Alltag und mit Kosten verbunden. Darüber hinaus regt sich bei einigen Chefs der Widerstand gegen das Fernstudium, da sie eine Leistungsminderung erwarten. Vorsichtige Nachfragen der Mitarbeiter ersticken immer noch viele Arbeitgeber im Keim, ohne vorher über die Vorteile der Fernausbildung für ihr Unternehmen nachzudenken. Wer seinen Chef von der Immatrikulation unterrichten möchte, sollte daher sensibel vorgehen.
Schlagkräftige Argumente für den Chef
In den meisten Fällen lohnt es sich, den Arbeitgeber über das Fernstudium zu informieren. Die erworbenen Kenntnisse und die zusätzliche Qualifikation kommen später schließlich auch dem Unternehmen zugute. Außerdem wird der Lernstoff nicht während der Arbeitszeit, sondern nach Feierabend erarbeitet. Für immer mehr Chefs ist das Grund genug, ihre studierwilligen Angestellten zu unterstützen.
Folgende Argumente können dabei helfen, den Arbeitgeber vom Nutzen des Fernstudiums zu überzeugen:
- qualifizierte Nachwuchskräfte aus den eigenen Reihen
- noch bessere Arbeitsergebnisse durch mehr Fachwissen
- erworbenes Wissen lässt sich sofort in die Praxis umsetzen
- Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens durch aktuelles Wissen
- Erweiterung des Einsatzgebietes des Studierenden
- noch größere Motivation durch mögliche neue Tätigkeitsfelder und Verantwortungsbereiche
Sollte sich der Arbeitgeber durch diese Argumente nicht von einer kompletten Kostenübernahme überzeugen lassen, besteht immer noch die Möglichkeit zur Kostenbeteiligung, zu einem Entgegenkommen bezüglich einer geringeren Wochenarbeitszeit bei vollem Gehalt oder den in den meisten Bundesländern gesetzlich verankerten Bildungsurlaub.
Wichtig ist es, sich genau darüber zu informieren, was mit eventuell gezahlten Geldern des Arbeitgebers passiert, wenn das Studium vorzeitig abgebrochen wird. Viele Chefs stellen die Bedingungen, dass das Studium zügig und erfolgreich absolviert wird und dass der geförderte Mitarbeiter dann noch für mehrere Jahre im Unternehmen bleibt. Ein spezieller Vertrag dazu schafft hier Sicherheit für beide Seiten.
Weitere Fördermöglichkeiten
Will die Firma grundsätzlich nicht zahlen, kann der Studierende andere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen. So können Angestellte, die mindestens fünfzehn Stunden pro Woche arbeiten, ein Aufstiegsstipendium oder ein Weiterbildungsstipendium bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung beantragen. Studienbeihilfen werden überdies von zahlreichen privaten Stiftungen und Studienförderwerken gewährt, die jedoch ihrer Bewilligung unterschiedliche Voraussetzungen zugrunde legen. Viele Hochschulen bieten zudem eigene Stipendienprogramme an, mit denen sie die Studiengebühren ihrer Studenten ganz oder teilweise übernehmen.
Wird der Fernstudiengang mit denselben Zugangsvoraussetzungen und demselben Abschluss angeboten wie ein vergleichbares Präsenzstudium, ist er grundsätzlich auch BAföG-förderfähig. Hierzu muss der Fernstudien-Anbieter entweder in öffentlich-rechtlicher Hand liegen oder unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen. BAföG für ein Fernstudium wird maximal für zwölf Monate gewährt.
Mittlerweile bieten zahlreiche Banken spezielle Studienkredite an. Je nach Geldinstitut können sich die Zinssätze, Bezugsbedingungen und Vertragsmodalitäten allerdings erheblich unterscheiden. Hier lohnt ein genauer Vergleich.
Darüber hinaus haben die Studierenden die Möglichkeit auch das Finanzamt an den recht hohen Fernstudienkosten zu beteiligen. Im Rahmen der Steuererklärung sind die Ausgaben für das Studium als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Die Kosten für ein Erststudium erkennt das Finanzamt derzeit bis zu einer Höchstgrenze von 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben an. Die Aufwendungen für ein Zweitstudium können hingegen in vollem Umfang als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden.