Der Tarifvertrag ist in Deutschland zu einem wichtigen Instrument der Arbeitsmarktpolitik geworden. Er wird in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, mitunter auch nur mit einzelnen Arbeitgebern abgeschlossen. Der Tarifvertrag soll Rechtssicherheit und Gleichbehandlung für alle Beteiligten bieten. Doch was beinhalten Tarifverträge eigentlich genau?
Die wichtigsten Arten von Tarifverträgen
Es wird zwischen verschiedenen Arten von Tarifverträgen unterschieden: Es gibt den Manteltarifvertrag, den Flächentarifvertrag, den Firmentarifvertrag und den Branchen- und Vergütungstarifvertrag. Im Manteltarifvertrag werden alle für die Arbeitsausübung relevanten Punkte geregelt, wie unter anderem Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen, Lohn- und Gehaltsgruppen und vieles mehr.
Beim Flächentarifvertrag, der auch als Verbandstarifvertrag bekannt ist, handelt es sich um die gängigste Art von Tarifvertrag in Deutschland. Hierbei gilt der Vertrag entweder für ganz Deutschland oder er wird örtlich auf einige wenige Bundesländer begrenzt. Der Branchentarifvertrag wird dagegen für eine gesamte Branche, wie die Stahlindustrie, abgeschlossen.
Der Firmentarifvertrag, auch bekannt als Haustarifvertrag, wird ausschließlich mit einem Unternehmen abgeschlossen. Er kommt vorwiegend bei großen Konzernen, wie etwa der Automobilindustrie, zum Einsatz. Der Vergütungstarifvertrag schließlich, der genauso als Entgelttarifvertrag oder Lohntarifvertrag bezeichnet wird, regelt die Höhe der Vergütung für die Arbeitnehmer. Allerdings müssen in diesem nicht zwingend die Höhe von Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld enthalten sein.
Funktion der Tarifverträge
Im Arbeitsrecht nehmen Tarifverträge verschiedene Funktionen ein. Für die Arbeitnehmer gelten sie als Schutz, damit sie sicher sein können, dass für gleiche Arbeit auch gleiche Löhne gezahlt werden. Für Arbeitgeber ist die wichtigste Funktion Tarifverträge darin zu sehen, dass ein aktueller und gültiger Tarifvertrag den Mitarbeitern einen Streik verbietet. So kann das Unternehmen besser planen.
Tarifverträge gelten grundsätzlich nur für Arbeitgeber, die im Arbeitgeberverband organisiert sind, und nur für Arbeitnehmer, die Mitglied der Gewerkschaft sind, von der der Tarifvertrag abgeschlossen wurde. Darüber hinaus gibt es allgemein gültige Tarifverträge, die für alle Firmen einer Branche und alle Mitarbeiter, unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit, gelten. Allerdings kann der Tarifvertrag nur Geltung haben, wenn im Arbeitsvertrag auf ihn verwiesen wurde. Er kann ebenfalls greifen, wenn der Tarifvertrag gültig ist und höhere Leistungen als im Einzelarbeitsvertrag festgehalten vorsieht.