Das Arbeitszeugnis ist zu den entscheidenden Unterlagen im betrieblichen Alltag zu zählen. Insbesondere Mitarbeiter, die sich beruflich verändern möchten, benötigen ein Arbeitszeugnis, um bei potenziellen neuen Arbeitgebern eine entsprechende Referenz vorlegen zu können. Dabei wird unterschieden in die einzelnen Arten des Arbeitszeugnisses.
Arten von Arbeitszeugnissen
Das Arbeitszeugnis kann als einfaches oder als qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden. Darüber hinaus gibt es das Zwischenzeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis ist bei Arbeitgebern die beliebteste Variante, da sie hier nur wenig Aufwand haben, für Arbeitnehmer allerdings empfiehlt es sich nicht. Wurde eine Beschäftigung nur wenige Tage ausgeübt, gibt es aber keinen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis stellt lediglich eine Zusammenfassung der Dauer der Beschäftigung sowie der an den Mitarbeiter übertragenen Aufgaben dar. Es lässt jedoch keinerlei Beurteilung über die Leistungen des Mitarbeiters sowie dessen Verhalten zu.
Im Gegensatz dazu steht das qualifizierte Arbeitszeugnis, welches eine Leistungsbeurteilung des Mitarbeiters umfasst. Hier wird auch der Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden genauer unter die Lupe genommen. Als Referenz dient ein Arbeitszeugnis aber nur dann, wenn es zeitnah erstellt wurde. Deshalb haben in Bewerbungen lediglich die Zeugnisse der letzten drei Arbeitgeber etwas zu suchen. Wichtig ist, dass die übertragenen Aufgaben möglichst detailliert aufgeschlüsselt werden, so dass der künftige Arbeitgeber sich ein umfassendes Bild über den Bewerber und seine bisherigen Erfahrungen machen konnte.
Das Zwischenzeugnis sollte ebenfalls als qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden. Dabei haben Arbeitnehmer Anrecht auf ein Zwischenzeugnis aber nur, wenn triftige Gründe dafür vorliegen. Diese können in einem Wechsel des Vorgesetzten, einer Veräußerung eines Betriebsteils oder auch einer längeren Arbeitsunterbrechung, etwa durch Schwangerschaft, liegen. Ebenfalls besteht dasRecht auf ein Zwischenzeugnis, wenn Arbeitnehmer sich beruflich verändern wollen und dieses für die Bewerbung benötigen oder wenn ihnen die Kündigung droht.
Formulierungen im Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis muss grundsätzlich wohlwollend formuliert werden. Dennoch gibt es viele Feinheiten, die es zu entdecken gilt, damit die Formulierung im Arbeitszeugnis tatsächlich eine positive Bewertung darstellt. So deutet die Aussage, dass alle Aufgaben „stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllt wurden“ auf eine sehr gute Beurteilung hin. Wird dagegen die Phrase verwendet, dass die „Aufgaben zur Zufriedenheit erfüllt wurden“, lässt dies darauf schließen, dass er nicht wirklich gut gearbeitet hat.
Wird der Umgang mit Vorgesetzten, Kunden und Kollegen bezeichnet, ist darauf zu achten, dass die Vorgesetzten und Kunden an erster Stelle genannt werden. Andernfalls kann dies ebenfalls ein schlechtes Licht auf den Arbeitnehmer werfen.