Zwar ist das Vorstellungsgespräch kein Kreuzverhör, sondern als ein Kennenlernen der beteiligten Personen gedacht, trotzdem gibt es Fragen beim Vorstellungsgespräch, auf die man sich in besonderem Maße vorbereiten sollte.
Haben Personalverantwortliche das Gefühl, sie bekommen keinen ausreichenden Eindruck von der Persönlichkeit der Bewerber, greifen sie auch gerne schon mal zu Fangfragen, Stressfragen oder sogar zu Fragen, die beim Vorstellungsgespräch eigentlich als unerlaubt gelten. Auf diese Fragen beim Vorstellungsgespräch sollten sich Bewerber also besonders vorbereiten, damit sie davon nicht aus der Ruhe gebracht werden und einen gleichbleibend guten Eindruck beim potentiellen Arbeitgeber hinterlassen. Wichtig ist, egal um welchen Fragetypus es sich handelt, immer möglichst gelassen, ruhig und freundlich zu reagieren. Lassen Sie sich in keinem Fall von einer solchen Frage dermaßen überraschen, dass es Sie aus der Bahn wirft, Sie Dinge erzählen, die Sie nicht erzählen wollten oder einfach darauf losreden, ohne vorher genau zu überlegen.
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Fangfragen im Bewerbungsgespräch
Im Normalfall werden während des Vorstellungsgesprächs Fragen zu den Qualifikationen, der Motivation, der Leistungsbereitschaft und den persönlichen Hintergründen gestellt. Will man mehr über den Charakter des Bewerbers erfahren, ist es gängig geworden, sogenannte Fangfragen an den Bewerber zu stellen, um die Schlagfertigkeit und die Belastbarkeit des Bewerbers auszuloten. Außerdem dienen kritische Nachfragen auch dazu, Lücken oder Widersprüche im Lebenslauf zutage zu bringen. Dabei gibt es verschiedene Arten der Fangfragen:
1. Alternativfragen – Entweder… Oder…
Bei den sogenannten Alternativfragen müssen sich Bewerber zumeist zwischen zwei vorgegebenen Antwortmöglichkeiten entschieden. Dabei haben die Fragen an sich zumeist auf den ersten Blick rein gar nichts mit der angestrebten Position zu tun. Dies hat den Sinn und Zweck, dass Personalverantwortliche etwas über die Persönlichkeit des Bewerbers erfahren möchten, ohne dass dieser direkt absehen kann, worauf die Frage eigentlich abzielt. Daher gilt es, diese Fragen soweit wie möglich zu erkennen und vor allen Dingen zu durchschauen, um eine adäquate Antwort darauf geben zu können.
Beispiele für Alternativfragen:
- Was würden Sie präferieren: Kettenkarussell oder Achterbahn?
konservativ vs. risikobereit
- Was machen Sie in Ihrer Freizeit: Gehen Sie lieber mit Freunden abends aus oder bleiben Sie lieber allein zu Hause und machen sich einen gemütlichen Abend?
Teamplayer vs. Einzelgänger
- Stellen Sie sich vor, Sie sitzen im Zug: Schauen Sie aus dem Fenster oder beginnen Sie ein Gespräch mit Mitreisenden?
schüchtern oder forsch?
- Wenn Sie sich entscheiden müssten, wären Sie lieber Lehrer oder Förster?
aufgeschlossen vs. verschlossen
Wichtig: Überdenken Sie bei Ihrer Antwort, welche Eigenschaft besser auf die ausgeschriebene Stelle passen würde!
2. Stressfragen – Bewahren Sie Ruhe
Stressfragen dienen in der Regel dazu, Bewerber unter Druck zu setzen. Teilweise haben die Fragen daher oft einen recht provokanten Charakter. Zumeist widmen sich die Stressfragen gezielt Situationen aus dem Lebenslauf und hinterfragen diese oder es werden falsche Behauptungen, so zum Beispiel in Hinsicht auf die Arbeitseinstellung, aufgestellt. Die Fragen beim Vorstellungsgespräch, die so unangenehm für den Bewerber sind, sollen ihn aus der Reserve locken, wie beispielsweise die Frage, ob er sich mit seinen Qualifikationen den angestrebten Job überhaupt zutraut. Weit entscheidender als die tatsächliche Antwort auf eine solche Frage ist jedoch die Art und Weise, wie die Bewerber damit umgehen. Wichtig hierbei ist es, sich nicht provozieren zu lassen, gelassen zu reagieren und auf einer sachlichen Ebene Erklärungen zur Fragestellung zu geben. Lassen Sie sich nicht in eine Rechtfertigungsposition drängen, das haben Sie nicht nötig, immerhin hält man Sie für so gut geeignet, dass Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden.
Beispiele für Stressfragen:
- Sind Sie nicht der Meinung, dass Sie zu lange studiert haben?
- Meinen Sie wirklich, dass ihre Praxiserfahrungen für den Job ausreichen?
- Glauben Sie wirklich, den umfangreichen Anforderungen des Jobs gerecht werden zu können?
- Ihre Noten sind ja nicht so gut. Wie erklären Sie das?
- Ich habe den Eindruck gewonnen, dass man in Ihrer derzeitigen Abteilung nicht unglücklich wäre, wenn Sie die Firma verlassen würden…
- Sie wirken auf mich recht impulsiv und unbeherrscht. Das macht Ihnen sicherlich öfter Schwierigkeiten, oder?
- Im Studium haben Sie sich offensichtlich gerne vor der Lösung von Problemen gedrückt. Weshalb, glauben Sie jetzt den Anforderungen am Arbeitsplatz gewachsen zu sein?
Richtig reagieren auf Stressfragen
Auf Stressfragen sollten Bewerber, wie bereits angesprochen, möglichst ruhig und gelassen sowie gleichermaßen freundlich reagieren. Auch wenn die Behauptung eines Personalers an den Haaren herbeigezogen ist, lassen Sie ihn ausreden und antworten Sie dann ganz sachlich und bestimmt. Wichtig hierbei ist, sich nicht zu rechtfertigen und lange Ausführungen zu beginnen, warum die Behauptung nicht stimmt. Besser Sie antworten auf unbegründete Behauptungen mit „Das sehe ich anders“, „Da bin ich anderer Meinung“, „Das scheint Ihr subjektiver Eindruck zu sein. Ich weiß nicht, wie Sie dazu kommen, ich sehe dies jedenfalls anders“, „Ich teile Ihre Einschätzung nicht“ etc. Bei Fragen, die die beruflichen Kompetenzen betreffen, führen Sie zur Unterstreichung Ihrer gegenteiligen Auffassung am besten Beispiele aus dem bisherigen Werdegang an. Eines sollten Sie jedoch nicht außer Acht lassen: Sollten die Fragen zu weit gehen und Personaler mit Frechheiten die Grenzen zum Persönlichen überschreiten, können Sie höflich darum bitten, derartige Fragen zu unterlassen. Ab einem bestimmten Punkt wird es, sollten derlei Fragen nicht aufhören, nötig sein, sich zu behaupten. Damit zeigen Sie, dass Sie dazu in der Lage sind, sich abzugrenzen und stellen Ihr Durchsetzungsvermögen unter Beweis. Vergessen Sie außerdem nicht, dass die Fragen des Personalverantwortlichen nicht persönlich gemeint sind.
Eine weitere Strategie der Befragung kann auch der sogenannte Brainteaser sein. Dabei werden den Bewerbern zumeist Fragen gestellt, die unsinnig erscheinen oder auf die man ad hoc meist keine Antwort parat hat. Dies ist damit begründet, dass es auch hier nicht um die eigentlichen Antworten geht, sondern um Lösungsansätze, analytische Fähigkeiten und darum unter Beweis zu stellen, dass man so leicht nicht aus dem Konzept zu bringen ist. Es geht dabei nicht darum, dass man auf diese Fragen eine Antwort wie aus dem Hut zaubert, noch sollte man die Gegenfrage stellen, was diese Frage soll. Im besten Fall entsteht eine Interaktion mit dem Gesprächspartner. Lassen Sie diesen an ihren Lösungsansätzen teilhaben, nur so kann der Personalverantwortliche Ihren Lösungsansatz nachvollziehen und eventuell an entsprechender Stelle nachhaken oder wichtige Hinweise geben. Derlei Fragen können sein: Wie viele Smarties passen in einen Smart? Wie viele Katzen leben in Deutschland? Wie viele Eier legt ein Huhn an einem Tag, wenn eineinhalb Hühner an eineinhalb Tagen eineinhalb Eier legen?
Unerlaubte Fragen – Ausweichen und Notlügen erlaubt
Ein heikles Thema und dennoch üblich in der Einstellungspraxis sind unerlaubte Fragen beim Vorstellungsgespräch. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt seit dem Jahr 2006 die erlaubten und unerlaubten Fragen beim Vorstellungsgespräch. Danach gilt: Grundsätzlich sind Fragen nicht erlaubt, wenn Sie die Intims- und Privatsphäre des Bewerbers verletzen würden. Allerdings gibt es hierbei, je nach Job, bestimmte Ausnahmen. So ist z. B. die Frage nach einer HIV-Erkrankung absolutes Tabu, außer man bewirbt sich z. B. auf eine Stelle im Krankenhaus, bei der der Umgang mit Blut im täglichen Berufsalltag gegeben sein kann. Auch bei Berufen, die ein besonderes Vertrauensverhältnis bedingen, können Fragen, die sonst nicht erlaubt sind, erlaubt sein. So z. B. die Frage nach Vorstrafen, wenn man sich für die Position eines Wachmanns bewirbt – allesamt also Fragen, die in direkter Beziehung zur angestrebten Tätigkeit stehen können.
Im Allgemeinen sind folgende Fragen unerlaubt:
- Fragen zu Partnerschafts- und Familienverhältnissen oder Familienplanung
- Fragen nach dem Gesundheitszustand
- Fragen zur sexuellen Orientierung
- Fragen zur Partei-, Gewerkschafts- oder Religionszugehörigkeit
- Fragen zur finanziellen Situation
- Fragen nach Vorstrafen
Wie mit unerlaubten Fragen beim Vorstellungsgespräch umgehen?
Auch bei den unerlaubten Fragen ist es ratsam, zunächst einmal Ruhe und einen kühlen Kopf zu bewahren. Generell besteht das Recht dazu, die Antwort unerlaubter Fragen beim Vorstellungsgespräch zu verweigern. Dies ist jedoch nicht immer der beste Weg. Manchmal bietet es sich vielmehr an, eine Notlüge als Antwort parat zu halten oder eine ausweichende Antwort zu erteilen. Dazu ist abzuwägen, welche Konsequenzen eine Notlüge haben könnte. Allerdings ist auch zu bemerken, dass eine Notlüge auf eine unerlaubte Frage beim Vorstellungsgespräch bei späterer Enttarnung keine Kündigung nach sich ziehen darf. Teilweise werden unerlaubte Fragen auch dazu genutzt, absichtlich Stresssituationen zu erzeugen, daher empfiehlt es sich auch hier, sich auf mögliche unerlaubte Fragen vorzubereiten.
Achtung Frauenfragen!
Es hat sich in der Einstellungspraxis bedauerlicherweise durchgesetzt, dass besonders Frauen mit unzulässigen Fragen konfrontiert werden. Dies hängt meist mit der Frage nach der Familienplanung zusammen und ob das Unternehmen damit rechnen muss, dass eine neue Mitarbeiterin in absehbarer Zeit den Mutterschutz antreten möchte und damit als Arbeitskraft für das Unternehmen ausfällt. Auch hier gilt jedoch: Fragen nach Schwangerschaft, Partnerschaft und Familienleben haben beim Vorstellungsgespräch nichts zu suchen. Dennoch sollten Frauen mit folgenden Fragen rechnen:
- Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor? Wie sieht Ihre Lebensplanung aus?
- Was sagt Ihre Familie/Partner zu Ihrem beruflichen (Wieder-)Einstieg?
- Sind Sie eher ein Karriere- oder ein Familienmensch?
- Wie wollen Sie Karriere und Familie vereinbaren, wo setzen Sie Ihre Schwerpunkte?
- Meinen Sie Ihre Entscheidung für den Beruf tatsächlich ernst?