Der Monat ist noch lange nicht zu Ende, im Portemonnaie herrscht Ebbe und auf dem Konto sind schon wieder nur noch die roten Zahlen zu sehen – die meisten Studenten kennen diese Situation nur all zu gut. Doch was ist zu tun, wenn weder BAföG noch der monatliche Zuschuss der Eltern ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren? Sparsamer leben und/oder nebenbei arbeiten gehen – beides hat seine Vor-und Nachteile.
Ein Studentenjob ermöglicht nicht nur die finanzielle Aufbesserung der eigenen Geldbörse. Auch nützliche praktische Erfahrungen in der Berufswelt erwarten diejenigen, die bereit sind neben dem Studium den Arbeitsalltag kennenzulernen und Verantwortung zu übernehmen. Grundsätzlich darf jedoch nicht vergessen werden, dass das Studium dabei immer Vorrang hat. Zeit und Kraft sollten demnach so eingeteilt werden, dass weder der Job noch Vorlesungen oder Seminare darunter zu leiden haben. Darüber hinaus gibt es einige gesetzliche Rahmenbedingungen in Bezug auf studentische Nebentätigkeiten zu beachten.
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Gehalt und Arbeitszeit bei Studentenjobs
Als Student hat man mehrere Möglichkeiten ein Arbeitsverhältnis einzugehen, wobei Arbeitszeit und Höhe des Gehalts zu beachten sind:
- Innerhalb der Vorlesungszeit sind pro Woche maximal 20 Stunden Arbeit erlaubt, wenn Studierende seitens der Sozialversicherungen weiterhin als Student eingestuft werden wollen. Vom Arbeitsentgelt werden dann auch bei monatlichen Einnahmen über 450 Euro keine Beiträge für die Krankenversicherung erhoben (das sogenannte Werkstudentenprivileg) .
- In den Semesterferien ist mehr erlaubt. Bis zu 26 Wochen im Beschäftigungsjahr dürfen Studierende so wöchentlich auch mehr als 20 Stunden arbeiten. Der Sozialversicherungsstatus der Studenten ändert sich dabei nicht.
- Eine weitere Ausnahme: Arbeiten Studierende ausschließlich am Wochenende oder in den Abend- bzw. Nachtstunden, sind ebenfalls mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche erlaubt.
- 450-Euro-Anstellungen sind oft geeignete Studentenjobs. Sozialversicherungsabgaben sind bei Einhaltungen der Gehaltsgrenze nicht zu tätigen. Die obligatorischen Abgaben zur Rentenversicherung können mit einem schriftlichen Antrag abgelehnt werden.
Sind Studentenjobs mit Kindergeld & BAföG vereinbar?
In der Vergangenheit war bei Kindergeldempfang und der gleichzeitigen Ausübung von Nebenjobs im Studium die Gehaltshöhe entscheiden – das ist seit 2012 nicht mehr der Fall. Im Erststudium gibt es für Arbeitswillige keine zusätzlichen Beschränkungen. Das Kindergeld wird folglich unabhängig von der Einkommenshöhe der Studentenjobs gezahlt. Anders sieht es aus, wenn ein absolviertes Erststudium bereits vorliegt, etwa durch Abschluss eines Bachelor-Studiums. Dann müssen Betroffene darauf achten, nicht mehr als 20 Stunden in der Woche zu arbeiten. Andernfalls wird die Familienbeihilfe gestrichen.
Beim Bezug von BAföG gibt es grundsätzlich einige Dinge zu beachten: Bei einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten dürfen Studis nicht mehr als 5.400 Euro im Jahr, oder 450 Euro im Monat, verdienen. Das trifft beispielsweise auf freiwillige Praktika oder Minijobs zu. Bei einem Pflichtpraktikum wird das Gehalt jedoch zu großen Teilen angerechnet. In jedem Fall gilt, dass das BAföG-Amt immer informiert werden muss, wenn der Antritt eines neuen Studentenjobs ansteht oder sich bestehende Gehaltsdaten ändern.
Zunehmende Beschäftigungsraten unter Studis
Von Deutschlands knapp drei Millionen Studenten gehen mehr als zwei Drittel neben dem Studium einer Beschäftigung nach. Zu den beliebtesten Studentenjobs gehören immer noch Jobs wie Kellner, Verkäufer, Bürohilfe oder Promotionjobs. Als studentische Kraft hat man übrigens neben dem Anspruch auf Weihnachtsgeld auch ein Recht auf bezahlten Urlaub, Feiertagszuschüsse sowie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, welches für das spätere Berufsleben doch recht nützlich sein kann. Zahlreiche Jobbörsen im Internet helfen die passenden Nebenjobs zu finden. Aber auch “offline”, wie zum Beispiel in Zeitungen oder am guten alten Schwarzen Brett der Unis, gibt es immer mal das ein oder andere interessante Angebot.
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