Das ist zukünftig dein Job Auf- und Ausbau deines Teams am Standort Ulm mit strategischer Verantwortung für die weitere Entwicklung der Einheit Vertrieb unserer Freiberufler-Dienstleistung bei regionalen Neu- und Bestandskunden Zielgerichtete Beratu…
40 Jobs zur Suche nach Freiberufler/-in online
Wir beraten Unternehmer und Unternehmen in allen Bereichen wirtschaftlicher Entscheidungen, sei es im nationalen oder im internationalen Kontext. Unseren Mandanten bieten wir Kreativität, wirtschaftliches Verständnis und Effizienz in der wirtschafts…
Durchführung von Massagen und Körperbehandlungen Gesichtsbehandlungen (Thalgo) Einhaltung von Sauberkeit, Sicherheits- und Hygienerichtlinien Ggf. Erweiterung unseres Fitness- und Wellnessangebots (Yoga, Meditation, Rückenschule o.ä.)
Du erstellst Lohn- und Gehaltsabrechnungen für kleine bis große Mandant:innen Du führst digitale Personalakten Du bearbeitest spezielle Fragen rund um den Lohn Du übernimmst den digitalen Datenaustausch über Unternehmen Online Du unternimmst Prüfung…
Eigenständige Betreuung eines festen Mandantenstamms Selbständige Bearbeitung der Finanzbuchhaltungen Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen und natürliche Personen Erstellung von Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen Kommunikation mit…
Du betreust weitestgehend selbstständig einen Mandantenkreis Du bearbeitest Finanzbuchhaltungen inkl. Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen Du erstellst Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen Du erstellst betriebliche und private S…
Laufende Buchhaltungen für Freiberufler und Unternehmen verbuchen. Monats- und Jahresabschlüsse durchführen. Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen und einreichen. Finanzberichte und Analysen für Mandanten erstellen. Beratung und Unterstützung in steu…
Vorbereitung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen Erstellung von Steuererklärungen (ESt, GuE, GewSt, USt, KSt) Selbständige vollumfängliche Bearbeitung von Finanzbuchhaltungen Unterstützung bei der steuerlichen Beratung Kommunikation mit Fin…
Sie sind zuständig für die Erstellung von Steuererklärungen Sie erstellen Einnahme-Überschussrechnungen und Jahresabschlüsse Sie führen die Finanz- und Lohnbuchhaltung durch Sie kommunizieren direkt mit Mandanten, Finanzämtern und anderen öffentlich…
Du erstellst Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Steuerbilanzen sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen Du bearbeitest steuerliche Einzelfragen aus unterschiedlichen Steuerrechtsgebieten Du berätst unsere Mandant:innen verschiedener Rechtsformen steu…
Du erstellst Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Steuerbilanzen sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen Du bearbeitest steuerliche Einzelfragen aus unterschiedlichen Steuerrechtsgebieten Du berätst unsere Mandant:innen verschiedener Rechtsformen steu…
Steuerfachangestellter - Finanzbuchhaltung / Jahresabschlüsse / Steuererklärungen (m/w/d)
Sie erstellen die monatliche Finanzbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen von Mandant:innen unterschiedlicher Größen und Branchen Sie erstellen private und betriebliche Steuererklärungen Sie sind eine kompetente Ansprechperson für…
Eigenverantwortliche Erstellung der monatlichen Finanzbuchhaltungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Unternehmen unterschiedlicher Größen, Branchen und Rechtsformen. Unterstützung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, gerne auch eigenverantwo…
Versicherungskaufmann / Versicherungsfachmann / Bürokraft im Versicherungsmaklerbüro (w/m/d)
Betreuung und Beratung der Kunden am Telefon und im Büro Erstellen und Versand von individuellen, bedarfsorientierten Angeboten Erteilen von fachlichen Auskünften Pflege unseres Verwaltungsprogrammes Bearbeitung von Schadenfällen in verschiedenen Ve…
Bearbeitung der laufenden Buchhaltung Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen Prüfung von Steuerbescheiden Kommunikation mit Finanzämtern und anderen Behörden Unterstütz…
Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen Buchhaltungen für Freiberufler und gewerbliche Mandanten mit DATEV und Unternehmen online Schriftverkehr mit dem Finanzamt und Mandanten Mitwirkung bei der gesamten Mandantenbetreuung keine Löhn…
Dein Verantwortungsbereich Ausbau und Leitung unserer neuen Niederlassung Nürnberg CONTRACT inkl. Umsatz- und Budgetverantwortung Du treibst die Umsetzung regionaler Unternehmensstrategien weiter voran Du gibst Impulse und übernimmst die Steuerung (…
Sie verwalten CAD-Dateien der erstellten Maßbilder und Umrisszeichnungen Sie bauen eine Bibliothek für die vereinfachte Erstellung von Ablieferungsdokumenten auf und pflegen diese Sie erstellen Lieferdokumentationen, bestehend aus Installationshinwe…
Du erstellst die laufende Finanzbuchführung einschließlich der Umsatzsteuervoranmeldungen Du erstellst die laufende Lohnbuchführung Du korrespondierst mit unseren Mandant:innen, Ämtern und Behörden Du bist die direkte Ansprechperson für unsere Manda…
Als fester Ansprechpartner betreust Du mit Deinem Fachwissen mittelständische Unternehmen und Freiberufler weitgehend selbstständig . Du erstellst Lohn- und Finanzbuchhaltungen, Jahresabschlüsse, Einnahmen-Überschussrechnungen sowie betriebliche und…
Tätigkeit als Freiberufler/Freelancer
Freiberufler und Freelancer oder freier Mitarbeiter sind keine identischen Begriffe, wenn es auch für beide keine ganz genaue Definition gibt. Die Freiberufler werden in § 18 Einkommensteuergesetz beispielhaft aufgelistet. So zählen niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Rechtsanwälte und Notare, aber auch Architekten, Ingenieure, Journalisten, Wissenschaftler, Steuerberater und Lotsen zu den freiberuflichen Tätigkeiten, um nur einige aufzuzählen. Das Kennzeichen ist, dass sie einerseits nicht in einem Angestellten- oder Dienstverhältnis stehen, andererseits aber auch kein Gewerbe betreiben. Sie sind selbstständig tätig und nicht gewerbesteuerpflichtig.
Der Freelancer oder freie Mitarbeiter dagegen kann auch in anderen Berufen vorkommen. Praktisch kann jeder Mensch seine Arbeitskraft auf freier Basis anbieten, solange dem keine Gesetze oder Tarifverträge entgegenstehen. Für seine Dienstleistung schreibt er eine Rechnung; er erhält also keinen Arbeitslohn, für den Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
Gemeinsam ist dem Freiberufler und dem Freelancer, dass er seine Leistung persönlich und eigenverantwortlich erbringt. Er ist also nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert, bestimmt seine Arbeitszeit selbst und unterliegt auch keinen Regelungen, wie sie bei einem Arbeitsverhältnis typisch sind. Sie müssen für ihre Krankenversicherung und die Zahlung der Einkommensteuer selbst sorgen und diese aus ihrem Verdienst leisten.
Für den Auftaggeber hat ein freier Mitarbeiter gegenüber einem Angestellten einige Vorteile. Er wird nach Leistung bezahlt, und bei Krankheit oder Urlaub fällt keine Vergütung an. Ebenso gibt es in der Regel keine Kündigungsfristen; mit dem Abschluss des Auftrages ist das gegenseitige Vertragsverhältnis beendet. Insoweit gleicht der freie Mitarbeiter einem Leiharbeiter, der aber seinerseits im Leihunternehmen angestellt ist, während der freie Mitarbeiter auf eigene Rechnung arbeitet.
Beim Freiberufler kann die Vergütung durch Honorarordnungen und ähnliche Regelungen festgelegt sein. Beim freien Mitarbeiter kann die Vergütung dagegen frei ausgehandelt werden. Sie liegt in der Regel über der eines vergleichbaren Angestellten, weil der Freelancer ja beispielsweise für Urlaub und Sozialversicherungsbeiträge selbst aufkommen muss. Da er oft in Notsituationen eingesetzt wird, weil man die benötigte Arbeitskraft nicht so schnell bekommt, kann seine Vergütung auch deutlich höher sein.
Für den Freelancer bedeutet die Tätigkeit eine größere Freiheit. Er ist nicht an Arbeitszeiten, Kündigungsfristen oder ähnliches gebunden, sondern muss lediglich seinen Auftrag erfüllen. Hätte er gerne freie Zeit, nimmt er eben keinen Auftrag an.
Freelancer haben oft eine hohe berufliche Qualifikation und sind bei unterschiedlichen Aufgaben kurzfristig einsetzbar, ohne dass es einer langen Einarbeitung bedarf. Er ist auch nicht an einen Arbeitsort gebunden, der Auftraggeber muss also keinen Arbeitsplatz vorhalten.
Für Betriebe kann die Beschäftigung freier Mitarbeiter auch Nachteile bringen. Die Tätigkeit darf nämlich nicht zur Umgehung der Versicherungspflicht in der Sozialversicherungspflicht dienen. Dies wird von den Sozialversicherungsträgern zumindest dann angenommen, wenn der freie Mitarbeiter nur für einen Auftraggeber tätig und seine Tätigkeit ähnlich der eines Arbeitsverhältnisses geregelt ist. Die Folge wäre, dass das Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge für den nur „scheinselbstständigen“ freien Mitarbeiter nachzahlen muss. Auch steuerliche Konsequenzen, beispielsweise die Nachzahlung der Lohnsteuer, können drohen.